Rollhockey

Corona-bedingte Hygiene- und Verhaltensregeln beim Training

Hygiene- und Verhaltensregeln für das Training in der Alfred-Henckels-Halle

Die unten aufgeführten Regelungen gelten aufgrund der aktuellen Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) in der Fassung vom 01. September 2020. Sinn und Zweck aller Maßnahmen ist es, eine Ausbreitung des Corona-Virus zu vermeiden. Dazu gehören insbesondere die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln.

Während des gesamten Aufenthalts in der Halle ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zwingend erforderlich. Nur Sportler*innen und Trainer*innen (max. Gesamtzahl aktuell 30), die sich auf der Lauffläche befinden, dürfen auf solch eine Maske verzichten. Beim Betreten und Verlassen der Halle müssen die Hände desinfiziert werden. Bei Begegnungen auf den Gängen ist ein Mindestabstand von 1,5 m zu wahren. Auch eingenommene Sitzplätze auf der Tribüne dürfen einen Mindestabstand von 1,5 m nicht unterschreiten. Die Teilnahme am Training ist nur gesunden Sportler*innen gestattet.

Jede Trainingsgruppe ist verpflichtet, eine Anwesenheitsliste zu führen, aus der neben dem Namen auch die Telefonnummer der Sportler*innen bzw. deren Eltern hervorgeht. Vor der ersten Teilnahme minderjähriger Sportler*innen am Training muss eine Einverständniserklärung der Eltern vorliegen.

Aushänge mit Hygienehinweisen und Laufwegbeschilderungen sind zu beachten. Umkleideräume, Duschräume und Clubheim sind nicht zugänglich. Kleidung, Taschen sowie Sportausrüstung (wie z.B. Torwartschienen) dürfen in der Halle nicht offen liegen gelassen werden. Ergänzend dazu gilt weiterhin die aktuelle Hallenordnung.

Zutritt zur Halle haben ausschließlich Sportler*innen, Trainer*innen und vom Vorstand benannte Mannschaftszugehörige der für diese Trainingszeit eingeteilten Mannschaft sowie Vorstandsmitglieder. Kinder unter 14 Jahren dürfen durch einen erziehungsberechtigten Erwachsenen begleitet werden. Die Anwesenheit der in der Halle zu einer Trainingseinheit gegenwärtigen Personen ist ebenfalls auf der Anwesenheitsliste zu dokumentieren. Die nicht aktiven anwesenden Personen nehmen unter Abstandseinhaltung im unbelegten Bereich der Zuschauertribüne einen Sitzplatz ein. Begegnungen, die insbesondere durch Umhergehen entstehen, sind zu vermeiden.

Alle Sportler*innen erscheinen zum Training bereits ausschließlich in Sportkleidung. Rollschuhe und Schutzkleidung sollen weiterhin erst in der Halle angezogen werden. Der Zutritt erfolgt durch den Eingang Ringstraße. Beim Warten auf dem Bürgersteig sowie auf dem Weg in die Halle ist der Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Als Ausgang sind die Türen neben der Löwentränke sowie das Tor zum Spielplatz Am Hofe zu nutzen, um eine Begegnung aufeinanderfolgender Trainingsgruppen zu vermeiden.

Alle Trainingsteilnehmer bringen ihre eigenen Getränke zur Sporteinheit mit. Diese sind namentlich zu kennzeichnen und in ausreichendem Abstand zu den persönlichen Gegenständen der anderen Teilnehmenden abzustellen.

Zwischen zwei Trainingseinheiten muss die Halle ausgiebig gelüftet werden. Hierzu werden die gegenüberliegenden Notausgangstüren und Fensterklappen geöffnet und vor Beginn der nächsten Trainingseinheit bei Bedarf wieder geschlossen.